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Grundsteuerreform 2022 – Was Hausbesitzer jetzt wissen und tun müssen

Erstellt von Fabien Tronnier | | Immobilien | Immobilien

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt, für den bringt das Jahr 2022 eine Neuerung – die Grundsteuerreform. Wegen veralteter Datenlage muss jetzt eine neue Berechnungsgrundlage geschaffen werden. Das bedeutet, bis 2025 werden die Werte aller Grundstücke in Deutschland neu ermittelt. Am 01.01.2022 startete die Feststellung der neuen Grundsteuer. Zum ersten Mal erhoben wird sie ab 01.01.2025.

Die Folge der Reform: Im Jahr 2022 werden alle Grundstücksbesitzer vom Finanzamt aufgefordert, eine Feststellung der Grundsteuerwerte — die Grundsteuer-Erklärung — abzugeben. Und das bedeutet: Jeder Eigentümer muss für jede Immobilie und jedes Grundstück diese Grundsteuer-Erklärung erstellen. Am 01.01.2022 startete die Feststellung der neuen Grundsteuer. Zum ersten Mal erhoben wird sie ab 01.01.2025.

WER IST VON DER GRUNDSTEUERREFORM BETROFFEN?

Grundsätzlich sind alle Grundstücksbesitzer von der neuen Regelung betroffen. Grundstücksbesitzer sind Besitzer von Grundstücken, Wohnungen oder Häusern. Insgesamt sollen im Zuge der Grundsteuerreform ca. 36 Millionen Objekte in Deutschland neu bewertet werden. Mieter sind von der Grundsteuerreform erst mal nicht betroffen.

Allerdings zahlen viele Mieter die Grundsteuer im Rahmen Ihrer Betriebskostenabrechnung. Ändert sich der Grundsteuerbetrag, zieht dies auch eine Veränderung der Betriebskostenabrechnung nach sich.

WAS IST DIE GRUNDSTEUER ÜBERHAUPT?

Die Grundsteuer muss von allen Eigentümern von Grundstücken einmal jährlich bezahlt werden. Die Grundsteuer wird von den jeweiligen Gemeinden oder Kommunen erhoben. Dies ist auch weiterhin der Fall. Allerdings ändert sich die Berechnung der Grundsteuer in Zukunft.

Für konkrete Auskünfte zur Feststellung der Grundsteuer wenden Sie sich am besten an Ihr zuständiges Finanzamt. Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.

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